Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fitness Events Deutschland GmbH
1. Geltung unserer AGB:
Die Geschäftsabwicklung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fitness mit Erfolg GmbH (Veranstalter), welche sämtlichen Verträgen in Bezug auf das Krämer Fitness Event zugrunde liegen. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, sofern der Veranstalter der Geltung nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, auch wenn der Veranstalter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Veranstalter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Anmeldungen:
Für die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen hat der Teilnehmer ausschließlich das jeweilie Formular des Veranstalters zu verwenden, welches auf der Veranstalter zur Verfügung stellt. Das Angebot des Veranstalters stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung des Teilnehmers stellt das Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, welcher erst durch die Annahme des Veranstalters zustande kommt. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Zugangs der Anmeldeformulare bearbeitet. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Abgabe des Angebotes durch den Teilnehmer in Gestalt des unterzeichneten Anmeldeformulars ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Teilnehmer umgehend eine schriftliche Rechnung. Die Rechnung gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung und damit als Bestätigung des Vertragsschlusses.
Geht dem Teilnehmer die Rechnung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Veranstalter nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. Im Falle der Überbuchung wird der Teilnehmer unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Veranstalter frei, jedes Angebot eines Teilnehmers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungen und Preise:
Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters. Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorbehalten; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb desselben Standortes. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt. Die Veranstaltungssprache ist grundsätzlich Deutsch.
Sämtliche angegebenen Preise zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind in Euro angegeben. Vorbehaltlich anders lautender Hinweise innerhalb der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich bei sämtlichen angegebenen Preisen, soweit nicht ausdrücklich in Bruttopreisen angegeben, um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer hinsichtlich der Preisangaben bleiben vorbehalten.
Der gesamte Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.2 BGB) p.a. zu fordern. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, eine weitere Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 zu verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wenn der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter geltend gemacht. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen.
4. Stornierungen und Umbuchungen für die Reisepakete sowie Industriepartnerschaft:
Dem Teilnehmer steht jederzeit das Recht zu, seine Anmeldung zu stornieren. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Mündliche Stornierungen, z.B. per Telefon, werden nicht anerkannt.
Bei Stornierungen bis zum Veranstaltungsbeginn oder dem Nichterscheinen bei der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 % berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit vom Teilnehmer benannt werden.
5. Haftung:
Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 5 eingeschränkt.
Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung ist insoweit begrenzt auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, aber maximal begrenzt auf EUR 25.000,- je Schadensfall.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit eine Haftung nicht gesetzlich zwingend und verschuldensunabhängig vorgeschrieben ist.
Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für eine vom Veranstalter abgegebene Garantie, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
6. Annullierung durch den Veranstalter:
Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn) oder aus sonstigen wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung von Referenten, höhere Gewalt etc.) ohne Fristeinhaltung abzusagen. Der Veranstalter wird dies dem Teilnehmer unverzüglich ab Kenntnis des wichtigen Grundes mitteilen. Er ist dann verpflichtet, dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte zurück zu erstatten. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
Veranstaltungsabsagen können dem Teilnehmer schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
7. Urheber- / Nutzungsrechte:
Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Dem Teilnehmer wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Teilnehmer und Dritten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
Sämtliche Veranstaltungen werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Moderatoren und Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter kann jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen sowie der in den Veranstaltungen behandelten Inhalte übernehmen.
8. Bild- und Videoaufnahmen:
Im Rahmen der Veranstaltung fertigt der Veranstalter bzw. beauftragte oder akkreditierte Personen sowie Dienstleister zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen auf den Internetseiten, in den Printmedien und sozialen Medien sowie zu weiteren Informations- und Werbezwecken des Veranstalters sowie der Sponsoren und Partner der Veranstaltung einverstanden.
Alle Bild- und Veröffentlichungsrechte liegen bei dem Veranstalter. Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung
von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient.
9. Datenschutz:
Der Veranstalter schützt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten werden die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts beachtet.
Der Veranstalter sowie ggf. jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannte Mitveranstalter verarbeiten die Daten zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung, Teilnehmerbetreuung und, sofern der Teilnehmer eingewilligt hat oder der jeweilige (Mit)Veranstalter gesetzlich dazu berechtigt ist, für werbliche Zwecke. Der Veranstalter informiert den Teilnehmer darüber hinaus, unabhängig von einer ausdrücklichen Einwilligung, über eigene und ähnliche Angebote oder Dienstleistungen per E-Mail. Der Teilnehmer kann der werblichen Nutzung seiner Daten jederzeit schriftlich bei der
FED Fitness Events Deutschland GmbH Otto-Bayer-Straße 19
73728 Esslingen
widersprechen.
Die Daten können zu den genannten Zwecken auch an Dienstleister weitergegeben werden.
Auf der Veranstaltung wird eine Liste der angemeldeten Teilnehmer (Unternehmen, Vor- und Nachname, Position, Ort) veröffentlicht. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung dieser Daten auf der Teilnehmerliste einverstanden.
Der Teilnehmer hat nach Durchführung der gebuchten Veranstaltung jederzeit das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung der über ihn zur Vertragsdurchführung gespeicherten Daten. Der Teilnehmer kann jederzeit der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Hierfür entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
Die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen des Veranstalters sind abzurufen unter: https://www.fitness-events.biz/datenschutz/
10. Gerichtsstand, Wirksamkeit:
Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Stuttgart, soweit kein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei das Schriftformerfordernis wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.